Begünstigte behinderte Menschen
Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte Arbeitnehmer:innen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!
Gebärdensprache
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zu den Videos: Behindertenvertrauensperson + Aufgaben und Rechte der Behindertenvertrauensperson.
In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, ist von diesen eine Behindertenvertrauensperson (BVP) und eine oder mehrere Stellvertreter:innen zu wählen. Die Zahl der Stellvertreter:innen hängt davon ab, wie viele begünstigte behinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind.
Die Stellvertreter:innen können im Auftrag der Behindertenvertrauensperson die Aufgaben der Interessenvertretung auch dann wahrnehmen, wenn die Behindertenvertrauensperson anwesend ist. Erforderlichenfalls kann eine Geschäftsordnung darüber erlassen werden.
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